EinziehungsermächtigungSEPA

Sehr geehrtes Fernwärme-Genossenschaftsmitglied!

Nutzen Sie die bequeme Art des Bankeinzuges für die Zahlung Ihrer Fernwärmerechnung. Sie sparen Zeit und vielleicht sogar Kosten, da Sie sich nicht mehr um die Einzahlung kümmern müssen und eventuell anfallende Zahlscheingebühren wegfallen.

Der Umstieg ist ganz einfach. Beiliegenden Abbuchungsauftrag vollständig ausfüllen, unterschreiben und an die FWG Fernwärmeversorgung Bockfließ reg.GenmbH. senden oder bei der Raiffeisenbank Bockfließ abgeben. Auch eine Zusendung per Email ist möglich an gusti.mandl@hotmail.com .

Die Akontozahlungen werden dann am 15.Oktober, 15. Jänner und 15. April jeden Jahres in der auf der Jahresabrechnung ausgewiesenen Höhe eingezogen. Anfang Juli erhalten Sie wie gewohnt die Jahresabrechnung. Dieser Rechnungsbetrag wird am 15. Juli eingezogen. Im Folgejahr wird dann der neue Akonto Betrag zu den üblichen Terminen eingezogen.

Hiermit ermächtige(n) ich/wir die FWG Fernwärmeversorgung Bockfließ, reg.GenmbH widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit von meinem/unseres Konto mittels SEPA-Lastschrift abzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der FWG Fernwärmeversorgung Bockfließ, reg.GenmbH 
auf mein/unser Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen.
Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen